Wer mit seinem angelegten Kapital Zinserträge erwirtschaftet, muss auf diese Kapitalertragsteuer (=bekannteste Form der Abgeltungssteuer) zahlen. Diese beträgt 25%. Darauf wird zusätzlich der Solidaritätszuschlag erhoben. Angehörige einer Religionsgemeinschaft müssen auf ihre Kapitalerträge zudem Kirchensteuer zahlen.
Anleger können allerdings einen Freibetrag nutzen, den sogenannten Sparerpauschbetrag. Dieser liegt bei 801 Euro für Alleinstehende und 1602 Euro für Verheiratete. Kapitalerträge bis zu dieser Grenze sind steuerfrei. Jeder Euro, den Anleger darüber hinaus mit Kapital verdienen, unterliegt der Abgeltungssteuer. Bei Investition in verschiedene Anlagen, kann der Freibetrag auf die entsprechenden Konten oder Depots aufgeteilt werden.