MiCA steht für „Markets in Crypto-Assets“, also Krypto-Anlagenmärkte. Gemeint ist eine neue EU-Verordnung, die voraussichtlich ab Sommer 2024 schrittweise in Kraft treten wird. Die deutsche Finanzaufsichtsbehörde BaFin fasst es so zusammen: „Ziel ist es, den Schutz der Anlegerinnen und Anlegern zu erhöhen und zur Funktionsfähigkeit der Märkte beizutragen. Die Verordnung schafft Rechtssicherheit für Innovation im Distributed-Ledger-Bereich.“¹ Bei der „Distributed-Ledger-Technologie“ handelt es sich um eine Art Oberbegriff für Technologien wie die Blockchain.
Im Mittelpunkt der MiCA-Verordnung stehen neue Genehmigungs- und Transparenzpflichten. Um bestimmte Kryptogeschäfte zu betreiben, bedarf es demnach künftig einer Erlaubnis zur Erbringung von Finanzdienstleistungen durch die jeweilige Finanzaufsichtsbehörde. Anbieter von Kryptowerten müssen ein für alle leicht verständliches „Whitepaper“ veröffentlichen, in dem die Funktionsweise erklärt wird. Es wird ein öffentlich einsehbares Register aller Anbieter sowie „schwarze Listen“ unseriöser Marktteilnehmer geben. Zudem gibt es strengere Vorgaben zur Prävention von Geldwäsche.
So viel in aller Kürze zu den wesentlichen Inhaltspunkten. Das Kryptosegment deutlich strenger und konsequenter zu regulieren als bisher, ist richtig und war längst überfällig. Weltweit zieht sich die Regulierungsschlinge um die Kryptoanbieter zu. In den USA hat die Börsenaufsicht SEC kürzlich zwei namhafte Kryptobörsen verklagt, unter anderem wegen unregistrierten und unlizenzierten Wertpapierhandels als Börse, Broker und Clearing-Stelle.
Wechseln Kryptowährungen damit aus der Schmuddelecke ins Segment der seriösen und ernst zu nehmenden Anlagemöglichkeiten? Die MiCA-Verordnung wird schwarzen Schafen durchaus das Geschäft erschweren, doch Achtstein-Gründer und -Vorstandsvorsitzender Jürgen Mertens hat eine klare Meinung dazu: „Kryptowährungen haben mit seriöser Geldanlage und Investieren nichts zu tun. Es handelt sich um pure Spekulation, ohne dass sich dahinter reelle Werte verbergen. Wer gerne auf die künftige Entwicklung dieser virtuellen Werte, die Seriosität der Anbieter und die Langlebigkeit ihrer Geschäftsmodelle wetten möchte, kann das tun. Aber es ist keine Form der Kapitalanlage.“
Crowdinvestings wie auf der Achtstein-Invest-Plattform sind von der MiCA-Verordnung nicht betroffen. Alle Projekte bei Achtstein haben schon immer vorher eine Vertriebszulassung vonseiten der BaFin erhalten und weisen die erforderlichen Dokumentationen auf. Und hinter jedem Immobilien-Crowdinvesting steht eine Immobilie aus Beton und Stahl statt einer Abfolge von Bits und Bytes.
Die Achtstein Invest AG ist eine Crowdinvesting-Plattform zur transparenten und direkten Beteiligung von Investoren und Kleinanlegern an Immobilienprojekten. Anlegerinnen und Anleger haben die Möglichkeit, auf unkomplizierte Weise eine Kapitalanlage im beliebten Immobilienbereich zu tätigen. Dabei können diese künftig aus einer Vielzahl von Immobilienprojekten auswählen und ab einem Anlagebetrag ab 100 € eine Verzinsung von bis zu 12 % p. a. auf das eingesetzte Kapital erzielen. Achtstein legt dabei Wert auf einen einfachen Investitionsprozess, hohe Transparenz und besondere Sorgfalt bei der Projektauswahl.