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Foto von durantelallera auf Shutterstock
19. Mai 2023

Partiarisches Darlehen: Wie geht das mit der Steuererklärung?

Die Zinsen aus dem Crowdinvesting sind steuerpflichtig. Wenn es aber mal schlecht laufen sollte, kann im Gegenzug der Fiskus am Verlust beteiligt werden. Lesen Sie hier, wie die Steuerregeln sind und was für den jeweiligen Fall in der Steuererklärung einzutragen ist.

Gute Zeiten, schlechte Zeiten. Ein finanzielles Engagement bringt Crowdinvestoren in vielen Fällen überdurchschnittliche Zinsen ein. Darauf sind jedoch 25 Prozent Kapitalertragsteuer zuzüglich 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag fällig, sofern die Kapitaleinkünfte insgesamt den Sparerpauschbetrag überschreiten. Wer Mitglied einer kirchensteuererhebenden Religionsgemeinschaft ist, muss zusätzlich auf die Kapitalertragsteuer noch 8 oder 9 Prozent Kirchensteuer entrichten, sodass daraus insgesamt eine Steuerbelastung von bis zu rund 28 Prozent resultiert. Falls Sie kirchensteuerpflichtig sind und dem Bundeszentralamt für Steuern die Abfrage Ihrer Kirchensteuerabzugsmerkmale widersprochen haben, müssen Sie die Anlage KAP mit Angabe aller Kapitalerträge ausfüllen und Ihrer Steuererklärung anhängen.

Abgeltende Wirkung der Abgeltungsteuer

Die Abgeltungsteuer behält der treuhänderische Zahlungsdienstleister (Secupay) vor der Zinsausschüttung ein, überweist diese ans Finanzamt und den Restbetrag an den Anleger. Weil damit die einkommensteuerlichen Pflichten im Regelfall erledigt sind, wird die Kapitalertragsteuer auch Abgeltungsteuer genannt, denn sie hat eine abgeltende Wirkung. Das heißt, die Kapitalerträge müssen im Normalfall nicht in der Einkommensteuererklärung aufgeführt werden. In einigen Fällen ist es jedoch sinnvoll, die Anlage KAP mit allen Kapitalerträgen freiwillig abzugeben, und in anderen Fällen ist sie sogar Pflicht.

Sparerpauschbetrag

Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass jedem ein Sparerpauschbetrag von derzeit 1.000 Euro pro Jahr zusteht. Mithilfe von Freistellungsaufträgen kann dieser Freibetrag auf die unterschiedlichen Konten und Depots sinnvoll verteilt werden, darf aber insgesamt 1.000 Euro pro Person oder 2.000 Euro für zusammen veranlagte Ehepartner nicht überschreiten. Bis zur Höhe des eingereichten Betrags wird Achtstein keine Abgeltungsteuer einbehalten. Bis 2022 lag der Sparerfreibetrag nur bei 801 Euro. Den bereits in Anspruch genommenen Sparerpauschbetrag tragen Sie in der Anlage KAP in den Zeilen 16/17 ein. In Zeile 17 gehört bei zusammen veranlagten Ehepaaren der von Beiden in Anspruch genommene Sparerpauschbetrag, wenn ein Gatte keine Anlage KAP abgegeben hat.

NV-Bescheinigung

Wer etwa als Student/in oder Rentner/in so geringe Einkünfte hat, dass er oder sie unterhalb des Grundfreibetrags von aktuell 10.908 Euro liegt (gegebenenfalls zuzüglich weiterer Freibeträge), kann bei seinem Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen. Diese kann er/sie dann seinem/ihrem Finanzinstitut vorlegen, dann unterbleibt der Steuerabzug an der Quelle und es wird der komplette Zinsbetrag ausbezahlt. Details haben wir in diesem Blog-Beitrag dargestellt: Steuertipp für erfolgreiche Crowdinvestoren: die NV-Bescheinigung

Günstigerprüfung

Niedrigverdiener, bei denen zuvor Abgeltungsteuer einbehalten wurde, könnten sich unter Umständen einen Teil davon über eine Einkommensteuererklärung zurückholen. Konkret betrifft das diejenigen, deren persönlicher Steuersatz für alle steuerpflichtigen Einkünfte unter 25 Prozent liegt. Sie sollten die sogenannte Günstigerprüfung beantragen.

Das geht ganz einfach. Im Rahmen der Steuererklärung ist in der Anlage KAP in Zeile 4 nur ein Kreuz zu machen. Sie müssten dann die Steuerbescheinigungen Ihrer Finanzinstitute einreichen und das Finanzamt prüft dann, ob die Abgeltungsteuer oder Ihr persönlicher Steuersatz für Sie günstiger ist und wendet den niedrigeren an.
In der Anlage KAP geben Sie immer den Bruttobetrag der Zinszahlungen ein, also die Zinsen vor dem Steuerabzug (Zeile 7 der Anlage KAP). Ehepaare müssen wissen, dass grundsätzlich jeder Gatte eine eigene Anlage KAP ausfüllen muss.

In der Zeile 28 der Anlage KAP heißt es „Laufende Einkünfte aus sonstigen Kapitalforderungen jeder Art, aus stiller Gesellschaft und partiarischen Darlehen“. Dennoch gehören dorthin nicht die Zinsen oder Gewinnbeteiligungen aus einem partiarischen Darlehen. Die Zinsen, von denen Abgeltungsteuer einbehalten wurden, gehören als Gesamtbetrag in Zeile 7. Die einbehaltenen Steuern tragen Sie in den Zeilen 37 bis 39 ein. In den Steuerbescheinigungen Ihrer Finanzinstitute finden Sie die entsprechenden Angaben.

Exkurs partiarisches Darlehen

In vielen Fällen ist die Beteiligung an einem Immobilienprojekt über Achtstein rechtlich als partiarisches, nachrangiges Darlehen ausgestaltet. Das heißt, es handelt sich um sogenanntes Mezzaninekapital, ein Mittelding zwischen Eigen- und Fremdkapital. Zum Fremdkapital zählen Bankdarlehen, die in der Regel im Insolvenzfall erstrangig gesichert sind. Erst nachrangig würden dann jedoch die partiarischen Darlehensgeber bedient werden. Deshalb kann schlimmstenfalls bei einem Konkurs die Rückzahlung ausfallen. Natürlich ist es denkbar, dass ein solches Crowdfunding auch mal nicht erfolgreich ist – auch wenn das bei Achtstein bisher nie der Fall war. Bis jedoch feststeht, dass dieser Fall tatsächlich eingetreten ist, kann jedoch eine längere Zeit ins Land ziehen, manchmal sogar Jahre. Erst wenn die Insolvenz endgültig feststeht, wird der Kreditausfall in einer Verlustbescheinigung ausgewiesen. Diese wiederum ist Grundlage dafür, dass Anleger den Verlust steuerlich geltend machen können.

Spezielle steuerliche Verlustverrechnung

Bei den Einkünften aus Kapitalerträgen sieht das Gesetz eine eingeschränkte Verlustverrechnung vor. Grundsätzlich können Verluste aus Aktiengeschäften nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden. Und für andere Kapitalerträge, zum Beispiel aus partiarischen Darlehen, gilt, dass innerhalb eines Jahres höchstens 20.000 Euro Verlust mit anderen Kapitalerträgen verrechnet werden dürfen. Fällt der Verlust höher aus, wird der Restbetrag auf die Folgejahre vorgetragen und erst später verrechnet.

Falls Sie einen Verlust zum Beispiel für das Kalenderjahr 2023 steuerlich geltend machen möchten, müssen Sie bis zum 15. Dezember 2023 beim Finanzinstitut eine Verlustbescheinigung beantragen. Diese reichen Sie dann zusammen mit der ausgefüllten Anlage KAP mit der Steuererklärung ein. Den Verlust tragen Sie dazu voraussichtlich in Zeile 15 der Steuererklärung 2023 ein. Jedes Jahr ändern sich die Formulare und deshalb kann es sein, dass sich die Zeile im nächsten Jahr im Vergleich zu 2022 ändert.

Zum Schluss noch ein weiterer wichtiger Hinweis: Es handelt sich hierbei nur um unverbindliche Praxistipps für die Anleger. Achtstein Invest berät weder rechtlich noch steuerlich. Für verbindliche Beratungen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.