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19. September 2022

Crowdinvesting - die wichtigsten Begriffe schnell erklärt

Fundinglimit und Fundingschwelle, Emittent und Plattform. Verstehen Sie auch nur Bahnhof? Wir erklären ihnen die wichtigsten Begriffe zum Crowdinvesting für Immobilien. Kurz, prägnant und leicht verständlich. Lesen Sie und werden Sie selbst zum Experten.
Das Crowdinvesting geht mit einer Reihe von Fachbegriffen einher. Wer gut informiert und inhaltlich versiert investieren möchte, sollte die wichtigsten Begriffe kennen und voneinander abgrenzen können. Hier erklären wir Ihnen die wichtigsten Schlagworte.

Emittent

Der Emittent ist der eigentliche Vertragspartner des Anlegers, also derjenige, dem das Kapital zur Finanzierung seiner Immobilienprojektentwicklung oder seines Ankaufs zufließt. Bei den Projekten von Achtstein Invest ist das in der Regel der Projektentwickler selbst. Deshalb achtet Achtstein sehr genau auf die Qualität und Expertise des Entwicklers sowie auf seine Bonität. Achtstein Invest selbst ist kein Emittent, sondern eine ► Plattform.

Finanzinstrument

Hinter jedem Crowdinvestment steckt ein bestimmtes Finanzinstrument, eine bestimmte Rechtsform. Denn Crowdinvesting ist kein eigenständiges Finanzprodukt, sondern de facto eine Vertriebsform. Die häufigsten Finanzinstrumente – auch bei Achtstein Invest – sind Nachrangdarlehen. Aber auch andere Instrumente wie Inhaberschuldverschreibungen oder sogar Eigenkapitalvehikel sind für die Crowd realisierbar. Anleger sollten sich damit vertraut machen, um welches Finanzinstrument es sich konkret handelt, denn das ist einer der wesentlichen Faktoren für die Ausprägung von Sicherheit und Risiko.

Fundinglimit

Das Fundinglimit ist der Betrag, der maximal für ein Crowdinvestment bei Achtstein Invest von Investoren abgerufen wird. Das bedeutet, dass Kapitalanleger bis zu diesem Limit in das entsprechende Objekt investieren können, danach wird kein weiteres Geld mehr angenommen. Das Fundinglimit kann mit dem gesamten Investitionsbetrag für ein Projekt übereinstimmen, wenn dieses komplett mit Crowdinvesting-Mitteln gestemmt wird. Muss es aber nicht, denn eine Projektfinanzierung kann sich auch aus mehreren unterschiedlichen Quellen zusammensetzen. Zu unterscheiden ist das Fundinglimit von der ► Fundingschwelle.

Fundingschwelle

Die Fundingschwelle ist der Betrag, der mindestens an Kapital von den Crowdinvestoren eingesammelt werden muss, damit ein Crowdinvestment zustande kommt. Sobald dieser Betrag erreicht ist, können die Investoren sicher sein, dass das Crowdinvesting-Projekt tatsächlich durchgeführt wird. Am besten lässt sich dies durch die Abgrenzung vom ► Fundinglimit und ein Beispiel erläutern: Angenommen, die Fundingschwelle liegt bei 100.000 Euro und das Fundinglimit bei 500.000 Euro. Sobald die Schwelle von 100.000 Euro überschritten ist, hat der ► Emittent genug Kapital, um sein Projekt zu starten. Das Crowdinvestment ist somit unter Dach und Fach. Trotzdem können Investoren weiteres Geld zur Verfügung stellen, bis das Fundinglimit von 500.000 Euro erreicht ist. Erst dann wird kein weiteres Geld mehr angenommen. Sollte zwar die Fundingschwelle, aber nicht das Fundinglimit erreicht werden, zum Beispiel bei 300.00 Euro, deckt der Projektentwickler die Differenz aus eigenen Mitteln.

Plattform

Achtstein Invest ist eine Plattform für Immobilien-Crowdinvestments. Das bedeutet, dass Achtstein – und seine Partner – eine funktionale Website, die Technik im Hintergrund, die Bereitstellung von Dokumenten, die Abwicklung der Nutzeranmeldung und nicht zuletzt auch das Marketing für ein Crowdinvesting-Projekt zur Verfügung stellt – aber nicht das Investment als solches. Für Letzteres ist der ► Emittent verantwortlich. Die Plattform tritt als Dienstleister in Erscheinung. Gleichwohl trifft Achtstein Invest eine enge Auswahl, mit welchen Emittenten es zusammenarbeiten möchte, denn eine gute Plattform fühlt sich als Dienstleister nicht nur den Emittenten, sondern noch mehr den Anlegern verpflichtet.

Regellaufzeit

Crowdinvestments haben in der Regel eine begrenzte Laufzeit, die von Beginn an festgelegt ist. Damit steht fest, wann der Investmentzeitraum endet und zu welchem Zeitpunkt der Anleger sein investiertes Kapital zurückerhält. Allerdings gibt es dabei einen begrenzten Rahmen, innerhalb dessen die Rückzahlung durch den Emittenten auch um einige Monate nach vorne oder hinten verschoben werden kann. Diese Flexibilität dient in erster Linie der Sicherheit der Kapitalanlage. Die Laufzeit bis zum geplanten Rückzahlungsdatum heißt deshalb Regellaufzeit. Der gesamte Zeitrahmen, innerhalb dessen die Rückzahlung erfolgen kann, ist hingegen das ► Rückzahlungsfenster.

Rückzahlungsfenster

Beim Rückzahlungsfenster handelt es sich um den Zeitraum zwischen dem frühestmöglichen und dem spätestmöglichen Datum für eine Rückzahlung des investierten Kapitals an die Anleger. Anders ausgedrückt ist es der Zeitraum zwischen der Mindest- und der Höchstlaufzeit des Crowdinvestments. Beim Crowdinvesting ist eine gewisse Flexibilität im Sinne der Sicherheit der Kapitalanlage sinnvoll. Die ► Regellaufzeit hingegen bezieht sich auf den eigentlich geplanten Rückzahlungstermin, der innerhalb des Rückzahlungsfensters liegt, in der Regel genau in der Mitte. Beispiel: Die Mindestlaufzeit eines Crowdinvestings geht bis 01.01. eines Jahres, die Höchstlaufzeit bis 31.12. desselben Jahres. Innerhalb dieses Jahres wird also die Rückzahlung erfolgen, dies ist das Rückzahlungsfenster. Die Regellaufzeit könnte in diesem Beispiel am 30.06. enden.