
So funktioniert die Denkmalabschreibung
Denkmalgeschützte Immobilien will der Staat erhalten und bietet für diesen Zweck Eigentümern Steuervorteile. Sie können ihre Renovierungskosten als Absetzung für Abnutzung (AfA) in ihrer Steuererklärung eintragen und damit ihre Steuerbelastung reduzieren. Zu unterscheiden ist hierbei für welchen Zweck die Immobilie genutzt wird: ob sie vermietet oder selbstgenutzt wird.